Keine Auswirkung einer zweckwidrigen Verwendung auf Kfz-Steuervergünstigung
Im Bundesgesetzblatt I vom 30.04.2020 wurde die „SARSCoV2-Kraftfahrzeugsteuer-Verordnung“ veröffentlicht, die für schwerbehinderte Menschen, die eine Steuerbefreieung bzw. -ermäßigung für ihr Kfz erhalten, wichtig sein kann. Denn diese Verordnung regelt, dass sich aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation zweckfremde bzw. zweckwidrige Verwendung von begünstigten Fahrzeugen nicht auf die Steuerpflicht auswirken. Hintergrund: Die Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG soll …
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