Sonderregelungen bei Verordnung von Arzneimitteln und ambulanten SGB V-Leistungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARS-CoV-2 Ende März 2020 zeitlich befristete Sonderregelungen getroffen. Diese wurden Ende Mai 2020 zum großen Teil bis zum 30. Juni verlängert. Die weiterhin befristet geltenden Sonderregelungen oder deren Aufhebung betreffen folgende Richtlinien bzw. Regelungen: Verordnung von Arzneimitteln Das Ausstellen einer neuen Verordnung von Arzneimitteln durch Arztpraxen ist …
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