Urteil zum Wohngruppenzuschlag
Urteil des LSG Essen Das LSG Essen hat entschieden, dass eine gemeinsame Wohnung als Voraussetzung für einen Wohngruppenzuschlag i.S.v. § 38a SGB XI auch dann vorliegt, wenn die pflegebedürftigen Bewohner durch die Ausstattung der Zimmer mit jeweils eigenem Bad und eigener Kochgelegenheit weitgehend selbständig in ihren Zimmern leben können. Im vorliegenden Fall handelt es sich …
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