Sie befinden sich hier:

Neu aufgenommen im Fachportal

01.03.2024 – Lesen Sie jetzt alles über die neuste Rechtsprechung zur Beteuervergütung sowie der Berechnung der Jahresgebühr im Fachportal.

Das Betreuungsrecht ist komplex und in seiner praktischen Umsetzung anspruchsvoll. Neue gesetzliche Regelungen, Vorschriften und Urteile halten es fortlaufend in Bewegung. An dieser Stelle lesen Sie daher stets aktuell, welche Inhalte wir für Sie im Fachportal FOKUS Betreuungsrecht geändert oder neu aufgenommen haben.

Updateübersicht März 2024

Mit diesem Update wurde die neueste Rechtsprechung sowie die aktuellen Gesetzesänderungen eingearbeitet.

Im Betreuungsrecht fanden die neue Rechtsprechung in der Betreuervergütung sowie die veränderte Berechnung der Jahresgebühr für Dauerbetreuungen (jetzt 11,50 EUR pro 5.000 EUR) Einzug. Wesentliche Änderungen ergaben sich durch das Betreuer-Inflationsausgleichs-Sonderzahlungsgesetz, das ebenfalls eingearbeitet wurde.

Die Aktualisierung des Sozialrechts ist vor allem vom Inkrafttreten des neuen SGB XIV geprägt, welches das BVG und viele seiner Nebengesetze ablöste. Gerade der Bereich der Opferentschädigung durch das frühere OEG wurde hier reformiert, der Leistungskatalog modernisiert und (meist) verbessert. Gerade die neuen „Schnellen Hilfen“ mit Traumaambulanzen und der Unterstützung durch Fallmanager können für viele Betroffene ein Segen sein. Ob die hohen Erwartungen an die Neuregelungen des SGB XIV erfüllt werden, hängt aber vor allem am Umsetzungswillen in den Behörden – und daran, ob der politische Wille vorhanden ist, diese Behörden mit hinreichend Personal auszustatten.

Auch das Pflegeversicherungsrecht wurde an mehreren Stellen an die zwischenzeitlichen Änderungen angepasst. Insbesondere wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) eingearbeitet und Hinweise zu digitalen Pflegeanwendungen aufgenommen.

Updateübersicht November 2023

Die breit angelegte Betreuungsrechtsreform findet allmählich Eingang in die Praxis der Betreuer, Betreuungsvereine, Behörden und Gerichte. Der BGH hat sich bereits mit einigen Entscheidungen daran versucht, seine bisherige Rechtsprechung mit der Reform in Einklang zu bringen. Besonders hervorzuheben ist die neue Rechtsprechung zur Unterscheidung der ambulanten Wohnform des § 9 Abs. 3 VBVG zur gleichgestellten stationären Wohnform. Lesen Sie alles Wichtige in der Rubrik Ambulant betreute Wohnformen.

Updateübersicht März 2023

Sie haben bisher vertiefte Ausführungen zu Stellung, Aufgaben, Rechten und Pflichten von Betreuungsgerichten, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie beruflichen und ehrenamtlichen Betreuern – wie es das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vorgibt – vermisst? Die neuen Erläuterungen von Horst Böhm beschäftigen sich im Kapitel „Wichtige Regelungen im BtOG“ genau mit diesen Sachverhalten. In diesem Zusammenhang wird auch das Registrierungsverfahren von Berufsbetreuern thematisiert.

Zwischenzeitlich haben fast alle Bundesländer ihre betreuungsrechtlichen Ausführungsgesetze aktualisiert oder neu erlassen; Sie finden die aktuellen Ausführungsgesetze in der Rubrik Vorschriften unter „Betreuungsbehörden, Registrierung“. Viele Bundesländer verabschieden überdies aktuell Ausführungsverordnungen, die sich überwiegend mit der Durchführung der in § 11 Abs. 3 und Abs. 4 BtOG geforderten „Erweiterten Unterstützung“ in Form eines Modellprojekts beschäftigen. In den Verordnungen sind Einzelheiten zum Modellprojekt, zu den eingesetzten Modellbehörden sowie zur Finanzierung geregelt. Die Ausführungsverordnungen von Bayern und Baden-Württemberg sind bereits eingearbeitet, Verordnungen weiterer Bundesländer werden wir nach deren Verkündung in den Landesgesetzblättern zeitnah aufnehmen.

Zudem auf Stand gebracht wurde der Teil Sozialrecht. Insbesondere die Ablösung der sog. Hartz-IV-Regelungen durch Einführung eines Bürgergeldes machte eine Überarbeitung notwendig.

Updateübersicht Dezember 2022

Vollständige Überarbeitung der Erläuterungen zum Betreuungsrecht

Reinhold Spanl und Horst Böhm - unsere langjährigen Autoren des Betreuungsrechts - hatten dieses Jahr eine Mammutaufgabe vor sich. Sämtliche Erläuterungen zum Betreuungsrecht mussten überarbeitet und auf die Rechtslage 1. Januar 2023 gebracht werden. Nun ist es vollbracht - sämtliche Texte, die Sie in Fokus Betreuungsrecht ab heute aufrufen können, befinden sich auf aktuellem "Reformstand"!

Vollständige Überarbeitung der Arbeitshilfen (siehe Premienmodul)

Auch die Checklisten, Musterschreiben, Vorlagen und Formulare wurden an die Vorgaben der Betreuungsrechtsreform angepasst. Ina Bürkel, Leiterin der Betreuungsstelle in Nürnberg, hat diese Aufgaben übernommen und über 90 Arbeitshilfen gesichtet, aktualisiert und teilweise neu geschrieben (z. B. Anfangsbericht, der ab 01.01.2023 verpflichtend zu erstellen ist).

Vorschriften auf aktuellem Gesetzesstand; Neuaufnahmen

Alle Vorschriften können bereits mit Rechtsstand 1.1.2023 abgerufen werden. Neu aufgenommen wurden das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) sowie die Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV).

Noch nicht in diese Aktualisierungslieferung geschafft haben es die Ausführungsgesetze der Bundesländer. Wir holen dies nach, sobald diese im jeweiligen Bundesland verkündet sind (Stand 15.12.2022 war dies leider in keinem Bundesland der Fall).

Updateübersicht Juli 2022

Komplette Überarbeitung der Rubrik Sozialrecht

Mit dieser Aktualisierung erhalten Sie eine vollständige Überarbeitung der Rubrik Sozialrecht Sozialrecht. Nach dem Tod unseres sehr geschätzten, langjährigen Autors Horst Marburger, freuen wir uns sehr, Ihnen heute das qualifizierte Autorenteam unter der Leitung von Johannes Friedrich vorstellen zu dürfen, das diesen Teil neu strukturiert und die sozialrechtlichen Erläuterungen auf aktuellem Rechtsstand gebracht hat:

Johannes Friedrich ist Richter am Sozialgericht Regensburg und Lehrbeauftragter der TH Deggendorf im Studiengang „Zertifizierter Berufsbetreuer“. Vorangegangen sind Tätigkeiten als Gründungspartner einer Kanzlei für Wirtschaftsrecht (unter anderem im Bereich Arbeits- und Sozialrecht) und im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, wo er beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Regensburg für die erste Schwerpunktstelle Bayerns für Opferentschädigung verantwortlich war.

Antje Beckhove ist Richterin des Sozialgerichts Regensburg. Vor dem Wechsel nach Regensburg war sie Richterin an den Sozialgerichten Heilbronn, Mannheim und Nürnberg.

Evelyn Stadler ist Richterin am Sozialgericht Regensburg. Zuvor war sie im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales beim Zentrum Bayern Familie und Soziales in Landshut tätig.

Kerstin Wimmer ist Richterin am Bayerischen Landessozialgericht. Vor ihrem Eintritt in die Sozialgerichtsbarkeit war sie mehrjährig in verschiedenen Bayerischen Ministerien tätig, zuletzt als Referatsleiterin in der Bayerischen Staatskanzlei.

Astrid Vincenc ist Präsidentin des Sozialgerichts Regensburg. Vorangegangen sind Tätigkeiten als Richterin an den Sozialgerichten Nürnberg, Augsburg und München sowie am Bayerischen Landessozialgericht. Vor dem Wechsel nach Regensburg war sie Vizepräsidentin des Sozialgerichts München.

Malbine Friedrich ist Steueramtfrau beim Finanzamt Regensburg. Zuvor war sie im Zentralfinanzamt Nürnberg tätig.

Updateübersicht Mai 2022

Die Reform des Betreuungsrechts 2023

Die am 1.1.2023 in Kraft tretende Betreuungsrechtsreform bedeutet eine Neuausrichtung der gesetzlichen Betreuungen: Im Fokus des neuen Rechts steht die Autonomie der betreuten Person bei der selbstbestimmten Besorgung ihrer Angelegenheiten.

Alles Wichtige finden Sie in der neuen Rubrik Betreuungsrechtreform 2023.

Updateübersicht Oktober 2021

Betreuungsrecht

Unterbringungssachen beschäftigen und belasten tagtäglich viele ehrenamtliche Betreuer, aber auch erfahrene Berufsbetreuer. Kein anderer juristischer Teilbereich hat sich in den letzten Jahren so dynamisch und von Grund auf geändert wie das materielle und formelle Recht der Unterbringungssachen.

Kurz- und langfristige Unterbringungen, Fixierungen, Bettgitter, ärztliche Zwangsmaßnahmen,Verbringung zum stationären Klinikaufenthalt und der Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringungen waren Gegenstand grundlegender Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des BGH. Der Gesetzgeber musste auch mehrmals eingreifen, um die Lebenssachverhalte bei Unterbringungssachen neu zu regeln.

Das Fachportal hat im Abschnitt Unterbringung und freiheitsrechtliche Maßnahmen diese Entwicklung mitverfolgt und für seine Leserinnen und Leser aufbereitet. Nunmehr wurde dieser Abschnitt grundlegend neu gefasst, um weiterhin eine gut verständliche und strukturierte Arbeitshilfe zu bieten.

Updateübersicht Juli 2021

BGH-Entscheidungen und neue Rechtsprechung

Inhalt, Sinn und Zweck der Vorsorgevollmacht hat der BGH aktualisiert und dabei dieses Instrument nachhaltig gestärkt.

Weitere Entscheidungen zur Eignung des Betreuers, dessen Beteiligung am Verfahren und zur Akteneinsicht durch Behörden bringen das Handbuch auf den neusten Stand der Rechtsprechung.

Sozialrecht

Auch im sozialrechtlichen Teil des Handbuchs wurden einige Anpassungen notwendig:

  • Aktualisierung der Zahlenwerte, wie gestiegene Leistungssätze, Hinzuverdienst- und Einkommensgrenzen sowie Regelbedarfe
  • Gesonderter Mehrbedarf aufgrund der COVID-19-Pandemie
  • Übergangsregelung im Wohngeld
  • Die neue Grundrente
  • Ausblick auf den Gesetzesentwurf zur Erhöhung des Pflegegelds

Betreuung spezial

In den Teilen Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter und Erbrechtliche Fragestellungen in der Betreuung wurden neue Entscheidungen aufgenommen, die zur Klarheit in der Rechtsprechung beitragen.

Updateübersicht Februar 2021

Das Update aktualisiert die Rubrik Betreuungsrecht.

In den vergangenen Jahren entwickelten sich die beiden Bereiche „Betreuungsgerichtliche Verfahren" und „Besonderheiten bei Beteiligung von Ausländern“ besonders rasant. Ab sofort finden Sie die Themenkomplexe neu strukturiert im Fachportal.

Das ursprünglich, innerhalb der Betreuungsarbeit, unterschätzte Thema „betreuungsgerichtliche Verfahren“ entwickelte sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Weichensteller und zukunftsgestaltenden Verfahrensabschnitt. Man kann getrost sagen, dass mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit durch die zunehmende Verrechtlichung des Verfahrens entstanden sind. Schnelle, formulargestützte und oberflächliche Entscheidungen müssen durch individuelle und ausreichend begründete Entscheidungen ersetzt werden. Mit besonderer Sorgfalt müssen Gutachten erholt und kommuniziert werden, Verfahrenspfleger dürfen nicht als lästiges Übel angesehen werden und persönliche Anhörungen müssen korrekt durchgeführt werden; ein schmerzhafter Prozess, der noch lange nicht beendet ist.

Die zunehmenden internationalen Verflechtungen rücken die Kollisionen mit ausländischem materiellen und formellen Recht immer mehr in den Vordergrund. Die grundlegende Überarbeitung des Abschnitts Besonderheiten bei Beteiligung von Ausländern will diesen Anforderungen gerecht werden und auch für das internationale Recht eine gute Arbeitsbasis bieten.

Updateübersicht November 2020

Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben in den letzten Wochen ihre Rechtsprechung zu wichtigen Themen des Betreuungsrechts ergänzt, vertieft und weitergeführt.

Das brisante Thema Vorsorgevollmacht stand im Mittelpunkt der neuen Beschlüsse. Der Widerruf einer Vorsorgevollmacht, das Beschwerderecht und die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit bei Erstellung der Vollmacht wurden behandelt und wichtige Streitpunkte geklärt.

Längere Ausführungen hat der BGH auch zur partiellen Geschäftsunfähigkeit gemacht und seine bisherigen Entscheidungen präzisiert.

Ein weiterer Schwerpunkt war erneut die ärztliche Zwangsbehandlung. Die Notwendigkeit, alle Willensformen des § 1901a BGB im Hinblick auf Kongruenz oder Widersprüche zur Zwangsbehandlung zu durchleuchten und das Vorgehen bei Unmöglichkeit der Feststellung eines antizipativen oder mutmaßlichen Willens, hat der BGH in einer interessanten Entscheidung geklärt.

Auch im Vergütungsbereich sind zwei wichtige Entscheidungen des BGH ergangen. Zunächst wurde geurteilt, dass es sich bei einer Lücke in der Betreuung um einen Neuanfang handelt. Außerdem wurde zur Frage entschieden, wann eine gleichgestellte ambulante Wohnform vorliegt.

Das LG München I hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine betreuungsgerichtliche Genehmigung bei einer Heimplatzkündigung erforderlich ist, und dies grundsätzlich bejaht.

Mehrere Entscheidungen und Ministeriumsschreiben befassen sich mit dem Taschengeldkonto und der Begleitung von Heimbewohnern zu externen Ärzten.

Der Aufgabenkreis „Widerruf einer Vollmacht“ ist auch dann nach BGH ausdrücklich erforderlich, wenn im Übrigen „Alle Angelegenheiten“ angeordnet sind.

Das Update aktualisiert die Rubrik „Betreuungsrecht“. Umfangreiche Änderungen finden Sie insbesondere in den Kapiteln „Grundzüge des Betreeungsrechts“, „Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung und Vergütung“ und „Probleme im Zusammenhang mit einem Heimaufenthalt“.

Updateübersicht Juli 2020

Das Update aktualisiert die Rubrik „Betreuungsrecht“ und „Betreuungsrecht spezial“.

Wichtige Entscheidungen des BGH sind ergangen und werden im Kontext der Ausführungen zu persönlichen Anhörungen, Gutachten, Beteiligung und Verfahrenspfleger dargestellt. Ausführlich behandelt werden auch die Schwerpunkte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Suizid. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben wurde gestärkt und wird auch in der Arbeit der Betreuer neu zu diskutieren sein.

Darüber hinaus wurde neue Rechtsprechung zu Kontenverfügungen durch der Betreuten und zur sog. „Selbstverwaltungserklärung“ eingearbeitet. Zudem ist der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mit der Erklärung zu verbinden, dass das künftige Einkommen des Schuldners bzw. künftige Lohnersatzleistungen an den Treuhänder abgetreten werden. Dies stellt eine Verfügung über Forderungen des Betreuten dar. Hierzu ist eine betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1812 BGB erforderlich.

Weitere Änderungen befassen sich mit der fehlenden Bestattungspflicht geschäftsunfähiger Betreuter, der Problembehandlung in Vergütungsangelegenheiten sowie der Verwaltung von Barbeträgen in Pflegeheimen.

Informieren Sie sich insbesondere in folgenden Kapiteln über die Änderungen:

  • Grundzüge des Betreuungsrechts
  • Vermögensverwaltung und Vermögensanlage
  • Aufwendungsersatz, Aufwendungsentschädigung und Vergütung

Schwerpunkt im sozialrechtlichen Teil bildet die Überarbeitung des Abschnitts „Wohngeld“ aufgrund der jüngsten Wohngeldreform. Sie sieht Verbesserungen für rund 660.000 Haushalten vor, darunter rund 180.000 Haushalte, die aufgrund der Änderungen erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten.

Auch die Rubrik „Betreuungsrecht spezial“ wurde aktualisiert, indem diverse Rechtsprechung zur Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus eingearbeitet und auf den erforderlichen Aufgabenkreis für eine Erbausschlagung eingegangen wurde.

Updateübersicht März 2020

Im Mittelpunkt der Aktualisierung stehen die Kapitel Betreuungsrecht und Sozialrecht.
 
Der Gesetzgeber beschäftigt sich mit umfangreichen und tiefgreifenden Änderungen des materiellen und formellen Betreuungsrechts. Mit entsprechenden Hinweisen auf die allgemein zugänglichen Veröffentlichungen des BMJV, werden Sie in die Lage versetzt, den fortgeschrittenen Diskussionsprozess zu verfolgen. So können Sie sich einen Überblick verschaffen und auf den Umfang und die Reichweite der Änderungen einstellen.

Welcher Aufgabenkreis des Betreuers zur Ausschlagung einer dem Betreuten angefallenen Erbschaft bedarf, hat der Bundesgerichtshof dahingehend entschieden, dass dieser der Vermögenssorge zuzuordnen sei. Somit scheidet der zusätzliche Aufgabenkreis „Erbangelegenheiten“ oder „Erbausschlagung“ aus.
 
Darüber hinaus wurde die aktuelle Rechtsprechung zum Haager Erwachsenenschutzabkommen eingearbeitet und ermöglicht Ihnen einen Einstieg in die vielfältigen Probleme der Betreuungen mit Auslandsbezug. Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Fürsorge und der Schutz der Betreuten nicht an der deutschen Grenze enden darf. Wie gewohnt erhalten Sie ein „Update“ zu relevanten Entscheidungen in der Rechtsprechung.

Im sozialrechtlichen Teil sind in erster Linie die rechtlichen Änderungen zum 1. 1. 2020 berücksichtigt. Aufgenommen wurden einige wichtige Gerichtsentscheidungen, z. B. zur rechtskräftigen Genehmigungsentscheidung oder zur Erbausschlagung. Aktualisiert wurden außerdem die in der Sozialversicherung zu berücksichtigenden neuen Sachbezugswerte ab 1. 1. 2020 sowie die erhöhten bzw. angepassten Regelbedarfe für Leistungsbezieher nach dem SGB II und dem SGB XII. In Zusammenhang mit der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte, sind die Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung und der Bezugsgröße – jeweils zum 1. 1. 2020 zu berücksichtigen. Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in diesem Bereich hängt von der Höhe der Bezugsgröße ab. Ergänzt wurde zudem der wichtige Umstand, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nicht mehr im SGB XII, sondern seit 1. 1. 2020 im SGB IX behandelt wird.

Updateübersicht Januar 2020

Neben der regelmäßigen Aktualisierung, die der Rechtsprechung des BGH geschuldet war, ist es den Autoren ein großes Anliegen, regelmäßig wichtige Passagen aus dem Handbuch grundlegend zu überarbeiten, vor allem, wenn über die Jahre hinweg grundlegende Änderungen eingetreten sind.
 
In dieses Konzept passen zum einen die neuen Ausführungen zu den Gutachten und ärztlichen Zeugnissen. Diese spielen im Betreueralltag eine besonders wichtige Rolle und wurden nunmehr grundlegend aktualisiert.
 
Darüber hinaus hat sich die Position der Betreuungsbehörden in vielen Bereichen grundlegend verändert. Ihre Aufgaben und Kompetenzen, die man unter den Punkten Gerichtshilfe, Gerichtskontrolle, Prävention, Beratung, Vernetzung, bürgerorientierte Dienstleistungen und Fachkompetenz der Mitarbeiter zusammenfassen kann, werden im Lichte der vom Gesetzgeber mit dem Betreuungsbehördenstärkungsgesetz angestoßenen Entwicklungen dargestellt.

Updateübersicht Dezember 2019

In der Rubrik Sozialrecht wurde das Kapitel „Behinderung und Pflegebedürftigkeit“ neu eingeführt, um die maßgeblichen Änderungen des SGB IX darzustellen. → zum Inhaltsverzeichnis

In dem Kapitel geht es zunächst um die → Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sowie um deren → Rehabilitation und Teilhabe. Vollkommen neu sind die Ausführungen zum Eingliederungshilferecht, dem Teil 2 des SGB IX (§§ 90 bis 150) zugrunde liegt.

Diese Regelungen wurden dem SGB XII, dem Bereich der Sozialhilfe, entnommen und in das SGB IX überführt. Die bisher maßgebenden §§ 53 bis 60 SGB XII werden zum 1. 1. 2020 entfallen. Die Vorschriften über die Eingliederungshilfe im SGB IX treten – mit Ausnahme der meisten Vorschriften des Vertragsrechts – am 1. 1. 2020 in Kraft.
 
Darüber hinaus werden die Ansprüche für schwerbehinderte Menschen nach dem SGB IX behandelt . Unter anderem geht es um den Schwerbehindertenausweis und die dort angegebenen Nachteilsausgleiche. Die Ausführungen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, unter anderem zur Zuteilung der Pflegebedürftigen zu den Pflegegraden, runden den Themenbereich „Behinderung und Pflegebedürftigkeit“ ab.

Updateübersicht September 2019

Die modernisierte Betreuervergütung honoriert die Arbeit von Betreuern mit neu angepassten Vergütungssätzen. Informieren Sie sich umfassend über die Auswirkungen der Neuregelung im Abschnitt >> Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung und Vergütung in der Rubrik Betreuungsrecht.

Die neue Betreuervergütung wurde auch in die Arbeitshilfen eingearbeitet. Folgende Formulare wurden im Kapitel >> Arbeitshilfen aktualisiert.

Ehrenamtliche Betreuer:

  • Antrag auf Bewilligung einer Vergütung gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1836 Abs. 2 BGB
  • Antrag auf Festsetzung von Auslagenersatz, § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1835 BGB
  • Antrag auf Festsetzung einer Aufwandsentschädigung, § 1908i Abs.1 Satz 1 i.V.m. § 1835a BGB
Berufsbetreuer:

  • Antrag auf Festsetzung einer Vergütung samt Aufwendungsersatz gemäß § 6 Satz 1 VBVG gegen den/die Betreute/n bzw. die Staatskasse
  • Antrag auf Festsetzung einer Vergütung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 und §§ 4, 5 VBVG gegen die Staatskasse
  • Antrag auf Festsetzung einer Vergütung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und §§ 4, 5 und § 5a VBVG gegen den Betreuten

Verfahrenspfleger:

  • Antrag auf Festsetzung eines pauschalen Geldbetrags für eine Verfahrenspflegschaft
  • Antrag auf Festsetzung einer Vergütung samt Aufwendungsersatz für eine Verfahrenspflegschaft

Updateübersicht Juli 2019

Im Mittelpunkt der Aktualisierung steht das Kapitel Sozialrecht. Es wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert.

Insbesondere wurden die Änderungen durch das Starke-Familien-Gesetz berücksichtigt. Geändert wurden Regelungen, die den Kinderzuschlag sowie die Bedarfe für Bildung und Teilhabe betreffen. Auch zahlreiche Vorschriften des Kindergeldrechts sind von Änderungen betroffen.

Geändert wurden unter anderem das Kapitel >> Weitere soziale Hilfen.

Die seit 1. 7. 2019 geltende Rentenwertbestimmungsverordnung 2019 hat ebenfalls zu Änderungen geführt, die Fachportal berücksichtigt sind. So wurden die aktuellen Rentenwerte (West bzw. Ost) geändert. Sie finden die Anpassungen im Kapitel Hilfe zum Lebensunterhalt → 3. Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung.

Updateübersicht März 2019

Zusammenlegung der Kapitel A8 und E1

Die Kapitel A8 und E1 wurden aus Gründen der Vereinfachung in der Rubrik Betreuungsrecht, Abschnitt Aufwendungsersatz, Aufwandsentschädigung und Vergütung zusammengelegt, inhaltlich überarbeitet und gestrafft. Selbstverständlich wurde die aktuelle Rechtsprechung eingearbeitet → zum Inhaltsverzeichnis.

Verhältnis des Betreuers zu Banken

Im Abschnitt Die Betreuungsrechtliche Genehmigung wird das Verhältnis des Betreuers zu Banken neu dargestellt, insbesondere was den Kreditinstituten vorzulegen und bekanntzugeben ist → Geld-, Bank- und Kreditgeschäfte.

Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze und Maßregelvollzugsgesetze

Verursacht der Betreute erhebliche Gefahren für sich selbst, die Rechtsgüter anderer oder das Allgemeinwohl, kommen die sog. Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze (früher: Unterbringungsgesetz) zur Anwendung bzw. die entsprechenden Maßregelvollzugsgesetze bei Begehung von Straftaten und entsprechender Verurteilung zu Unterbringung im Maßregelvollzug.

In Bayern liegen nunmehr die aktuellen Fassungen des BayPsychKHG und des BayMRVG vor. Im Bereich der besonderen Sicherungsmaßnahmen finden sich in beiden Gesetzen wortgleiche Regelungen. Da die Ziele der Gesetze, aber auch die zuständigen Gerichte unterschiedlich sind, wurden die Ausführungen trotz identischen Wortlauts eingefügt, da in der künftigen Ausprägung durch die Rechtsprechung die beiden Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden. Die Kommentierung der beiden Gesetze umfasst darüber hinaus das Thema Fixierung und Richtervorbehalt. Betreuungen während dieser Unterbringungen erweisen sich als wichtige flankierende Unterstützung und Hilfe. Die Erläuterungen im Kapitel A 12 Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen wurden dementsprechend inhaltlich überarbeitet ergänzt, sodass der Betreuer das Rüstzeug für eine zielführende Betreuung auch bei Unterbringungen nach dem BayMRVG und dem BayPsychKHG erhält → zum Inhaltsverzeichnis.

Updateübersicht Dezember 2018

Neue Gesetze 2019

Dieses Update berücksichtigt die für das Betreuungsrecht relevanten Gesetze, die im Jahr 2019 in Kraft treten werden. Dies sind vor allem:

  • das GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
  • das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
  • das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
  • das Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
Gleichzeitig ist das Sozialrecht auf aktuellem Stand. Berücksichtigt sind vor allem die neuen Rechengrößen ab 01.01.2019. Dabei geht es insbesondere um die Bezugsgröße, aber auch um die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung einerseits und der Renten- und Arbeitslosenversicherung andererseits.

Neue Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe

Besondere Bedeutung haben die ab 01.01.2019 geltenden neuen Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe. Die Regelbedarfsstufen haben neue Werte bekommen, so wurde etwa die Regelbedarfsstufe 1 auf 424 Euro (bisher 416 Euro) erhöht.

Überarbeitung der Inhalte Versorgungsvollmacht

In Betreuung spezial wurde im Abschnitt Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter die Thematik Versorgungsvollmacht umfangreich überarbeitet. Zudem wird auf diverse Entscheidungen eingegangen, zum Beispiel:

  • Anlagen von Betreutengeld in der Niedrigzinsphase
  • Vergütung bei zeitlichen Zwischenräumen von Eilbetreuung und endgültiger Betreuung
  • Antrag auf amtliche Verwahrung eines Testaments des Betreuten durch den Betreuer
  • Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bei der Beantragung eines Erbscheins als eigene Erklärung des Betreuers

Updateübersicht Oktober 2018

Aktuelle Rechtsprechung zur Fixierung

Vieles ist im Betreuungs- und Unterbringungsrecht in Bewegung geraten. Eine überraschende Ursache dafür war die brandaktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Fixierung. Das Gericht hat zwar unmittelbar nur über Fixierungen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung entschieden. Nach einhelliger Meinung der Experten wurden dabei Grundsätze festgezurrt, die bei der zivilrechtlichen Fixierung ebenso zu beachten sein werden wie im Maßregelvollzug, bei den Unterbringungen nach den neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen (vormals Unterbringungsgesetze), im normalen Strafvollzug, bei der U-Haft oder bei einer vorläufiger Unterbringung nach § 126a StPO.

In Bayern wurde gerade die längst überfällige Reform des früheren Unterbringungsgesetzes und des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes abgeschlossen. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach zahlreichen Änderungen kommt deshalb zur Unzeit, wird aber bis zum 30. 6. 2019 zahlreiche weitere Ergänzungen in den einschlägigen Gesetzen generieren.

Was bereits jetzt zum Thema Fixierung unter Berücksichtigung der neuen verfassungsrechtlichen Sichtweise zu sagen ist bzw. gesagt werden kann, finden Sie nun im Fachportal in der Rubrik Betreuungsrecht, Abschnitt Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen → zum Inhaltsverzeichnis.

BGH zu „Beteiligung“ im FamFG-Verfahren

Die Rechtsprechung des BGH zur Frage der „Beteiligung“ im FamFG-Verfahren, aber auch zum Recht des Einwilligungsvorbehalts, hat Schritt für Schritt zu einer in sich logischen Systematik geführt. Die Rechtsprechung hierzu sowie die neu gewachsenen Strukturen sind in das Fachportal unter Betreuungsrecht, Abschnitt Grundzüge des Betreuungsrechts → Voraussetzungen, Erforderlichkeit und Nachrang einer Betreuung eingearbeitet.

Neue Erläuterungen zur Patientenvefügung

Völlig neu bearbeitet wurden die Ausführungen zur Patientenverfügung. Auch in diesem Bereich müssen zahlreiche neue Aspekte in der täglichen Arbeit von den Betreuern erarbeitet werden. FOKUS bietet Ihnen einen schnellen und aktuellen Zugang zu den aktuellen Problemen der Patientenverfügung, des Behandlungswunsches und des mutmaßlichen Willens. Lesen Sie mehr in der Rubrik Betreuung spezial, Abschnitt Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter → Patientenverfügung.

Updateübersicht Juli 2018

BGH zum Pfändungsschutz

Der BGH hat die bisher umstrittene Frage, ob Nachzahlungen von Sozialleistungen, die auf ein P-Konto eingehen, vor dem Pfändungszugriff eines Gläubigers geschützt werden können, nunmehr bejaht. Allerdings bedarf es eines entsprechenden Antrags an das Vollstreckungsgericht, der innerhalb von vier Wochen nach der erfolgten Gutschrift gestellt werden muss. Lesen Sie mehr im Betreuungsrecht, Abschnitt Vermögensverwaltung und Vermögensanlage → Kapitel 6. Girokonto und Pfändung.

Neues zur Verbraucherinsolvenz und zur Restschuldbefreiung

Die aktualisierten Ausführungen zur Verbraucherinsolvenz und zur Restschuldbefreiung enthalten Neuerungen zu den Voraussetzungen einer Kostenstundung sowie zu den Sachverhalten, die zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen können und deshalb tunlichst vermieden werden sollten. Lesen Sie mehr im Betreuungsrecht, Abschnitt Vermögensverwaltung und Vermögensanlage → Kapitel 7. Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung.

Neu: Erläuterung zur Haftung des (Vorsorge-)Bevollmächtigten

In Betreuung spezial wurde im Abschnitt Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter → Kapitel 3. Vorsorgevollmacht der neue Abschnitt 3.6.4 zur Haftung des (Vorsorge-)Bevollmächtigten eingefügt.

Aktuelle Rechtsprechung

Zudem wurden mehrere obergerichtliche Entscheidungen zum Betreuungsrecht eingearbeitet:

  • So hat der BGH entschieden, dass für einen Betreuervorschlag des Betroffenen weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit vorliegen muss.
  • In einer anderen Entscheidung wurde dem Gerichtsvollzieher ein Recht auf Einsicht in die gerichtlichen Betreuungsakten zugebilligt.
  • Nach Ansicht des LG Hamburg genügen grundsätzlich Online-Kontoauszüge zur Vorlage der jährlichen Rechnungslegung.
  • Auch wurde zur steuerlichen Behandlung von Einkünften nach § 1835a BGB und deren Anrechnung auf Hartz IV-Leistungen entschieden.
  • Wird ein Testament durch das Nachlassgericht eröffnet, muss dies zwingend dem Betreuer bekannt gegeben werden, wenn der Betreute geschäftsunfähig ist; nur so wird die Ausschlagungsfrist in Lauf gesetzt.