Wann übernimmt die Krankenkasse Fahrtkosten?
Durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wird für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Menschen mit Behinderungen die Übernahme der Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung vereinfacht. Die Fahrten gelten mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. (§ 60 Abs.1 SGB V ab 1.1.2019) Fahrtkostenerstattung ohne vorherige Genehmigung Auch bisher gab es Fälle, bei denen die Fahrtkosten ohne vorherige Genehmigung erstattet …
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