Rückforderung von Blindengeld rechtens – Leistungen der Pflegeversicherung
Ein bereits bewilligtes und gezahltes Blindengeld kann zurückgefordert werden, wenn der Antragsteller den Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung verschwiegen hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen (VG) mit Urteil vom 19. Februar 2019. Leistungen der Pflegeversicherung werden auf den Blindengeldanspruch zum Teil angerechnet. Daher kann ist eine rückwirkenden Aufhebung des Blindengeldes zulässig, wenn der Bezug von …
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