Wohnungskosten und Angemessenheitsgrenze
Bei der Prüfung, ob eine Wohnung nach dem SGB II angemessen ist, muss das Jobcenter jeden Einzelfall prüfen. Das Bundessozialgericht hatte schon 2006 ein dreistufiges Prüfungsschema aufgestellt: Prüfung der Wohnungsgröße Prüfung des Wohnstandards Prüfung des örtlichen Wohnungsmarktes Familiäre Besonderheiten Nun wird in einem Urteil des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen klargestellt, dass auch eine Prüfung der familiären Besonderheiten …
mehr dazu »