Betreuer muss Bestattungskosten des verstorbenen Betreuten nach Kostenübernahmeerklärung tragen
Ein Betreuer, der für den verstorbenen Betreuten einen Bestattungsauftrag samt Kostenübernahmeerklärung unterschreibt, muss die Bestattungskosten tragen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) mit unanfechtbaren Beschluss vom 17. April 2018 entschieden (Az. 1 S 419/18). Der Sachverhalt Der Antragsteller war Betreuer seiner im November 2016 verstorbenen Tante. Am Tag nach dem Tod unterzeichnete er bei einem …
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