Mehr Teilhabe im Wahlrecht: Änderung des Bundeswahlgesetzes
Menschen, die unter vollständiger Betreuung stehen, sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. Das geht aus einem am 3. Juli 2018 vorgelegten Gesetzentwurf „Gesetz für mehr Teilhabe im Wahlrecht“ (Drs. 19/3171) hervor, der das Bundeswahlgesetz sowie das Europawahlgesetz ändert. Derzeit sind rund 85.000 rechtlich „Vollbetreute“ von diesem Wahlauschluss betroffen. Es handelt …
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