Pfändung in das Taschengeldkonto eines Heimbewohners teilweise möglich
Ein Heimbewohner bekam Unterstützung von der Sozialhilfe. Darin enthalten war auch der sogenannte Barbetrag. Die monatlich eingehenden Beträge hat das Heim für den Bewohner auf einem „Taschengeldkonto“ verwaltet. Das so angesparte Geld wollte ein Gläubiger des Bewohners pfänden. Das lehnten Amts- und Landgericht jedoch ab. Der Bundesgerichtshof hingegen gab dem Gläubiger mit einer am 10. …
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