30.05.2025

Rechtzeitige Information des Energieversorgers bei Umzug

Ab 6. Juni 2025 wird der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel eingeführt. Ziel ist es, Stromanbieterwechsel künftig innerhalb eines Werktages technisch umsetzen zu können. Diese Neuerung dient der Beschleunigung der Abläufe und soll den Wettbewerb auf dem Strommarkt fördern. Diese Verbesserung hat aber auch einen Haken: Rückwirkende An- und Abmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Gerade bei Umzügen kann dies zur Herausforderung werden.

Keine rückwirkenden Meldungen mehr möglich

Künftig sind Stromverträge ausschließlich mit Wirkung für die Zukunft an- oder abzumelden. Die bisher übliche Möglichkeit, Änderungen bis zu sechs Wochen rückwirkend vorzunehmen, entfällt ersatzlos.

Bei Ein- oder Auszügen ist damit eine rechtzeitige Planung zwingend erforderlich. Der Energieversorger sollte frühzeitig – idealerweise 14 Tage vor dem geplanten Wohnungswechsel – informiert werden. Durch pünktliche Abmeldung kann verhindert werden, dass weiter Stromkosten für leerstehende oder bereits verlassene Wohnungen entstehen.

MaLo-ID wird Pflichtangabe

Eine weitere zentrale Änderung betrifft die Identifikation der Verbrauchsstelle. Ab dem 6. Juni 2025 ist die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) bei jeder An-, Ab- oder Ummeldung verpflichtend. Diese ersetzt die bisher übliche Zählernummer als primäres Identifikationsmerkmal.

Die MaLo-ID ist in der Regel auf der letzten Stromrechnung oder im Kundenportal des Versorgers zu finden. Rechtliche Betreuer sollten diese Information im Rahmen der Aktenführung griffbereit halten und auf ihre Richtigkeit prüfen, denn ohne sie ist eine An- oder Abmeldung künftig nicht mehr möglich.