10.12.2018

Neue Regelungen zur Heilmittelversorgung

Ins laufende Gestzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sollen kurzfristig neue Regelungen zur Heilmittelversorgung eingefügt werden. Dies kündigte Gesundheitsminister Spahn letzte Woche in einer Pressemitteilung an. Die Regelungen sollen zum 1. April 2019 in Kraft treten.

Folgende Punkte sollen in das laufende Gesetzgebungsverfahren aufgenommen werden:

  • Die Anbindung der Preise für Leistungen der Heilmittelerbringer an die Grundlohnsumme wird generell aufgehoben.
  • Um eine gemeinsame Ausgangsbasis für die Vertragsverhandlungen auf Bundesebene zu schaffen, werden zum 1. April 2019 einmalig und bundeseinheitlich für alle Kassen und Vertragsregionen die Höchstpreise für Heilmittleistungen vereinheitlicht. Dazu werden die Preise für die verschiedenen Leistungspositionen jeweils bundeseinheitlich auf den höchsten von einer Krankenkasse in einer Region vereinbarten Preis angehoben.
  • Um Ungleichbehandlungen zwischen Heilmittelerbringern in den verschiedenen Bundesländern zu beenden, finden ab dem 1. Januar 2020 die Verhandlungen über die Verträge für Heilmittelleistungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und den für die Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenverbänden statt.
  • Das Zulassungsverfahren wird durch ein deutlich weniger bürokratisches Beitrittsverfahren ersetzt.
  • Der GKV-SV und der SHV (Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V.) erhalten den gesetzlichen Auftrag, im Benehmen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bis Ende März 2020 die Indikationen zu vereinbaren, bei denen eine sogenannte Blankoverordnung von Heilmittelleistungen durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Bei dieser Versorgungsform nehmen die Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels vor, die  konkrete Auswahl der Heilmittelleistung sowie die Bestimmung der Behandlungsfrequenz und der Behandlungsdauer erfolgt aber durch den Heilmittelerbringer.

Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird am 14.12.2018 im Bundstag beraten.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

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