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23.05.2024

Evaluation zu Zwangsmaßnahmen

Der Schlussbericht zum Forschungsvorhaben „Evaluierung des Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17. Juli 2017″ wurde veröffentlicht.

Siehe: 2024_Forschungsbericht_Zwangsmassnahmen_BR_kurz.pdf (bmj.de)

Das Bundesministerium der Justiz hatte 2022 die ,,Evaluierung des Gesetzes zur
Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 17. Juli 2017″ in Auftrag gegeben. Mit dieser Evaluation wurden die Auswirkungen der vorgenommenen Gesetzesänderungen auf die Anwendungspraxis untersucht, insbesondere Art und Häufigkeit von betreuungsgerichtlich genehmigten ärztlichen Zwangsmaßnahmen, sowie die Wirksamkeit der Schutzmechanismen. Schwerpunktmäßig wurde dabei die Fragestellung untersucht, wie sich die Entkopplung der Durchführung einer solchen Maßnahme von der freiheitsentziehenden Unterbringung unter Beibehaltung des Erfordernisses eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus (= seit 1.1.2023 § 1832 BGB), in der Rechtspraxis ausgewirkt hat.

Das waren die Forschungsfragen, die in dem Schlussbericht beantwortet werden:

  • Bietet die Neuregelung einerseits den notwendigen Schutz der Betroffenen vor einer
    ungerechtfertigten Anwendung von Zwang und verhindert sie andererseits bestehende Behandlungsnotwendigkeiten nicht übermäßig?
  • Werden Patienten, die für eine zwangsweise durchgeführte Behandlung in ein Krankenhaus verbracht werden, durch diese Bestimmung in ihrer Gesundheit gefährdet und damit unverhältnismäßig belastet?
  • Wird die Neuregelung für alle Beteiligten als praktikabel angesehen oder bestehen
    Probleme/Defizite bzw. werden bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen gesehen?
  • Werden die Regelungen einheitlich ausgelegt und angewendet?