17.05.2019

Bundestag stimmt für die Erhöhung der Betreuervergütung

Am 16.05.2019 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drs. 19/8694 ) in 2./3. Lesung unverändert zugestimmt. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen wurden nicht berücksichtigt.

Obwohl einige Fraktionen das Gesetz für nicht ausreichend bezeichneten, stellte sich keine Fraktion gegen das Gesetz, lediglich die FDP enthielt sich der Abstimmung. Übereinstimmend bestand die Meinung, dass die 17 Prozent Erhöhung eigentlich zu wenig seien und nur einem Kompromiss zwischen Bund und Ländern geschuldet. Einig war man sich auch, dass diese Erhöhung noch nicht das Ende des Reformprozesses sein dürfe. Qualitätsorientiert sei das Betreuungsrecht weiterzuenwickeln.

Eine Aufzeichnung der Debatte kann in der Mediathek des Bundestages abgerufen werden.

Der Bundesrat soll nun möglichst zeitnah – noch vor der parlamentarischen Sommerpause – über das Gesetz abstimmen. Vor der Sommerpause kommt der Bundesrat noch am 7. Juni und am 28. Juni zusammen. Wie bekannt, besteht eine Zustimmungspflicht; sollte die Zustimmung nicht erteilt werden, muss der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

Der voraussichtliche Zeitplan:

  • 01.03.2019: Erstes Einbringen in den Bundesrat
  • 04.04.2019: Erste Lesung im Bundestag
  • Beratung in den Ausschüssen (vor allem Rechtsausschuss)
  • 16.05.2019: Zweite und dritte Lesung im Bundestag; Verabschiedung des Gesetzes
  • vorauss. 7.06.2019: Zweite Befassung durch den Bundesrat, Zustimmung
  • Verkündung im Bundesgesetzblatt
  • Inkrafttreten: 1. Tag des ersten auf die Verkündung folgenen Kalendermonat.